Mitteilung des DAB
Ab dem 1. Juli 2025 wurde die Überwachung der Nuklearstandorte wieder der Verteidigung übertragen.
Diese Entscheidung ist Gegenstand eines Protokolls der Vereinbarung zwischen dem Innenminister und dem Verteidigungsminister, das nicht mit den Sozialpartnern, also mit uns, verhandelt wurde.
Das ist bedauerlich und kann nur beklagt werden.
In Anbetracht der sozialen Auswirkungen auf die betroffenen Personalmitglieder hat sich die NGPS in den vergangenen Wochen dafür eingesetzt, die bestmöglichen Begleitmaßnahmen für das betroffene Personal zu erreichen.
Nach mehreren Verhandlungen und Kontakten mit den verschiedenen Partnern der Behörde möchten wir die Fortschritte hervorheben, die wir in diesem Dossier erzielen konnten.
Trotzdem blieb die Situation für das Personal aufgrund des bisherigen Scheiterns der Verhandlungen bis heute unsicher.
Jetzt hat die NGPS dem Vorschlag der Behörde zugestimmt.
Warum haben wir das getan?
Um allen betroffenen Personalmitgliedern zu garantieren, dass sie von den bestmöglichen Begleitmaßnahmen profitieren können.
Dank dieser Vereinbarung können wir für das gesamte betroffene Personal für eine Dauer von zweieinhalb Jahren Folgendes garantieren:
- Eine Kilometerentschädigung für Personal, das ein Privatfahrzeug benutzt, um seinen neuen gewöhnlichen Arbeitsort zu erreichen;
- Die Anrechnung als Dienstzeit der zusätzlichen Fahrzeit zum neuen gewöhnlichen Arbeitsort, die über die bisherige Fahrzeit zwischen Wohnort und früherem gewöhnlichen Arbeitsort hinausgeht;
- Die Abschaffung der Präsenzzeit in Mobilität.
Darüber hinaus:
- Die Aktivierung des paritätischen Begleitausschusses, um besondere Situationen zu lösen;
- Die Möglichkeit eines kollektiven Transports zum neuen gewöhnlichen Arbeitsort;
- Keine Rückforderung der Grundausbildungskosten im Falle einer Kündigung.
Für Sicherungsbediensteten (BAGP) und die Sicherungsassistenten (BASP), der am stärksten betroffenen Kategorie:
- Vorrang im Rahmen der internen DAB-Mobilität;
- Eine Kilometerentschädigung für ein zusätzliches Jahr nach Ablauf der zweieinhalbjährigen Frist.
Für das Personal, dessen neuer gewöhnlicher Arbeitsort in Brüssel liegt, gelten die Standorte Géruzet und Haren, für die Parkmöglichkeiten vorgesehen werden, als gewöhnlicher Arbeitsort.
Noch nie zuvor konnten wir für Personal, dessen gewöhnlicher Arbeitsort geändert wird, derartige Maßnahmen durchsetzen.
Selbstverständlich werden wir dieses Dossier weiterhin aufmerksam verfolgen und darauf achten, dass die konkrete Umsetzung der Maßnahmen korrekt erfolgt.
Dies zeigt, dass die NGPS täglich weiter für Ihre Interessen kämpft und alles daransetzt, Ihnen Garantien zu bieten.