Im heutigen Verhandlungsausschuss wurde ein Text zum Thema Fahrradleasing erörtert.

Angesichts der Fortschritte, die dieser Text für das Polizeipersonal mit sich bringt, hat sich die NGPS für die Integration des Fahrradleasings in unser Statut eingesetzt.

Ein weiteres Dossier, das das Engagement der NGPS für die Erweiterung Ihrer Rechte und die Wahrung Ihrer Interessen unter Beweis stellt.

Seit der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses vom 13.03.2024 profitieren die Mitglieder der föderalen Dienste von einem neuen sozialen Vorteil: dem Fahrradleasing.

Um sicherzustellen, dass auch das Personal der Polizeidienste von diesem Vorteil profitieren kann, hat die NGPS dafür gekämpft, einen vergleichbaren Mechanismus in unser Statut zu integrieren.

Der heute verhandelte Text sieht vor, dass die Mitglieder der Polizeidienste die Möglichkeit haben, einen Teil oder die Gesamtheit ihrer Jahresendprämie in Fahrradleasing umzuwandeln.

Damit die Umsetzung möglich ist, muss die Föderale Polizei noch eine öffentliche Ausschreibung starten, und eine Fahrradleasing-Politik muss mit uns als Sozialpartnern abgestimmt werden.

Wir werden besonders darauf achten, dass diese Politik für die Mitglieder der Polizeidienste so vorteilhaft wie möglich gestaltet wird.

Die NGPS hat diesem Vorschlag zugestimmt, der Behörde jedoch mitgeteilt, dass es nicht dabei bleiben sollte.

Es handelt sich hierbei um einen ersten Schritt in Richtung der Entwicklung eines umfassenderen Rahmens an sozialen Vorteilen für die Mitglieder der Polizeidienste.

In den kommenden Monaten werden wir besonders darauf achten, dass die Behörde ihre Verpflichtungen einhält und die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen.

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