IN/EX: Eine wichtige Korrektur
Nach intensiven und kontinuierlichen Verhandlungen hat die NGPS einen wichtigen Durchbruch für alle Kolleginnen und Kollegen erzielt, die über das Verfahren IN/EX (externe Einstellung) in die Polizei eintreten.
Mit dem Königlichen Erlass vom 19. August 2026 wird eine seit mehreren Jahren bestehende Ungleichbehandlung endlich korrigiert. Bedienstete, die über eine externe Einstellung in die Polizei eintreten, können künftig unter denselben Bedingungen wie ihre Kolleginnen und Kollegen, die über die soziale Beförderung aufsteigen, wieder wichtige Rechte und Zulagen erhalten, wie beispielsweise die tatsächlich entstandenen Untersuchungskosten, die Ausbilderzulage und die Zweisprachigkeitszulage.
Auch die Dienstaltersstufe bzw. das Dienstalter bleibt erhalten.
🔹 Gleichbehandlung
Die Beibehaltung der Zulagen gilt unter denselben Bedingungen wie bei der sozialen Beförderung, insbesondere wenn:
- die betreffende Person bereits Polizeibedienstete war;
- sie unmittelbar wieder eine Funktion innerhalb der integrierten Polizei übernimmt;
- sie am 1. November 2022 bereits die Pauschalvergütung bezog oder für ein Amt eingesetzt war, das einen Anspruch darauf begründet;
- sie innerhalb eines Jahres nach ihrer Ernennung erneut für ein Amt eingesetzt wird, das denselben Anspruch begründet.
🔹 Übergangsmaßnahme – Artikel 19
Für Bedienstete, die infolge einer externen Einstellung eine Zulage verloren haben, sieht der Königliche Erlass ebenfalls eine Übergangsregelung vor.
Wer ohne Unterbrechung wieder eine Funktion innerhalb der integrierten Polizei übernommen hat, kann diese Zulage ab dem Inkrafttreten des Königlichen Erlasses erneut erhalten, sofern die betreffende Person innerhalb eines Jahres erneut für ein Amt eingesetzt wird, das Anspruch auf diese Zulage begründet.
🔹 Konkret bedeutet dies
- Erhalt des Dienstalters
- Wiederherstellung der finanziellen Ansprüche
- Gleichbehandlung von IN/EX und sozialer Beförderung
- Mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen
Die NGPS begrüßt, dass diese Ungleichbehandlung nun endlich korrigiert wird.