Die Generalversammlung vom 28. März 2025 hat eine besonders wichtige Bedeutung.
Sie wird geprägt sein von den Wahlen für die Vergabe der folgenden Mandate:
- Nationalpräsident
- Nationaler Vizepräsident
- Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- Vertreter der niederländischsprachigen Pensionierten
Termin und Ort
Die Generalversammlung findet statt am 28. März 2025 ab 08:30 Uhr in 5310 EGHEZEE (DHUY), Château Bayard, Rue du Château Bayard 4 (Route de la Bruyère – GPS).
Voraussetzungen für die Wählbarkeit
Nationalpräsident
- Muss im aktiven Dienst sein (Art. 101 I.G.O.)
- Muss in den vier vorhergehenden Jahren mindestens eine der folgenden Funktionen ausgeübt haben (Art. 103 I.G.O.):
- Mitglied eines Büros auf nationaler oder provinzieller Ebene
- Mitglied eines Provinzrates
- Ständiger Delegierter
- Es sind außerdem die Artikel 16, 100 und 106 I.G.O. zu beachten.
- Die Wählbarkeitsbedingungen müssen spätestens am Wahltag erfüllt sein (Art. 99 I.G.O.)
Nationaler Vizepräsident
- Mandat ist ausschließlich für Pensionierte vorgesehen oder, falls kein Kandidat aus den Pensionierten erklärt wird, für eine Person aus dem NAPAP-System oder ein aktives Mitglied über 50 Jahre alt (Art. 102 I.G.O.)
- Artikel 16, 100 und 106 I.G.O. sind zu beachten.
- Die Wählbarkeitsbedingungen müssen spätestens am Wahltag erfüllt sein (Art. 99 I.G.O.)
Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- Muss im aktiven Dienst sein (Art. 101 I.G.O.)
- Muss in den vier vorhergehenden Jahren mindestens eine der folgenden Funktionen ausgeübt haben (Art. 103 I.G.O.):
- Mitglied eines Büros auf nationaler oder provinzieller Ebene
- Mitglied eines Provinzrates
- Ständiger Delegierter
- Artikel 16, 100 und 106 I.G.O. sind zu beachten.
- Die Wählbarkeitsbedingungen müssen spätestens am Wahltag erfüllt sein (Art. 99 I.G.O.)
Vertreter der niederländischsprachigen Pensionierten
- Mandat ist ausschließlich für Pensionierte vorgesehen oder, falls kein Kandidat aus den Pensionierten erklärt wird, für eine Person aus dem NAPAP-System oder ein aktives Mitglied über 50 Jahre alt (Art. 102 I.G.O.)
- Artikel 16, 100 und 106 I.G.O. sind zu beachten.
- Die Wählbarkeitsbedingungen müssen spätestens am Wahltag erfüllt sein (Art. 99 I.G.O.)
Einreichung der Kandidaturen
- Art. 115 I.G.O.: Kandidaturen müssen spätestens am 26. Februar 2025 um Mitternacht per E-Mail bei Frau de Leu de Cecil (edldc@snps.be) eingereicht werden.
- Art. 116 I.G.O.: Bei Streitigkeiten über die Regelmäßigkeit der Kandidatur oder die Wählbarkeit eines Kandidaten entscheidet der S.N./PN unter Mitwirkung des Verantwortlichen des Juristischen Dienstes nach Stellungnahme des Präsidenten der Schiedskommission.
Die Satzung und die Geschäftsordnung der NGPS sind für die Wahlverfahren verbindlich.