Die Generalversammlung vom 28. März 2025 hat eine besonders wichtige Bedeutung.

Sie wird geprägt sein von den Wahlen für die Vergabe der folgenden Mandate:

  • Nationalpräsident
  • Nationaler Vizepräsident
  • Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Vertreter der niederländischsprachigen Pensionierten

Termin und Ort

Die Generalversammlung findet statt am 28. März 2025 ab 08:30 Uhr in 5310 EGHEZEE (DHUY), Château Bayard, Rue du Château Bayard 4 (Route de la Bruyère – GPS).

Voraussetzungen für die Wählbarkeit

Nationalpräsident

  • Muss im aktiven Dienst sein (Art. 101 I.G.O.)
  • Muss in den vier vorhergehenden Jahren mindestens eine der folgenden Funktionen ausgeübt haben (Art. 103 I.G.O.):
    • Mitglied eines Büros auf nationaler oder provinzieller Ebene
    • Mitglied eines Provinzrates
    • Ständiger Delegierter
  • Es sind außerdem die Artikel 16, 100 und 106 I.G.O. zu beachten.
  • Die Wählbarkeitsbedingungen müssen spätestens am Wahltag erfüllt sein (Art. 99 I.G.O.)

Nationaler Vizepräsident

  • Mandat ist ausschließlich für Pensionierte vorgesehen oder, falls kein Kandidat aus den Pensionierten erklärt wird, für eine Person aus dem NAPAP-System oder ein aktives Mitglied über 50 Jahre alt (Art. 102 I.G.O.)
  • Artikel 16, 100 und 106 I.G.O. sind zu beachten.
  • Die Wählbarkeitsbedingungen müssen spätestens am Wahltag erfüllt sein (Art. 99 I.G.O.)

Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • Muss im aktiven Dienst sein (Art. 101 I.G.O.)
  • Muss in den vier vorhergehenden Jahren mindestens eine der folgenden Funktionen ausgeübt haben (Art. 103 I.G.O.):
    • Mitglied eines Büros auf nationaler oder provinzieller Ebene
    • Mitglied eines Provinzrates
    • Ständiger Delegierter
  • Artikel 16, 100 und 106 I.G.O. sind zu beachten.
  • Die Wählbarkeitsbedingungen müssen spätestens am Wahltag erfüllt sein (Art. 99 I.G.O.)

Vertreter der niederländischsprachigen Pensionierten

  • Mandat ist ausschließlich für Pensionierte vorgesehen oder, falls kein Kandidat aus den Pensionierten erklärt wird, für eine Person aus dem NAPAP-System oder ein aktives Mitglied über 50 Jahre alt (Art. 102 I.G.O.)
  • Artikel 16, 100 und 106 I.G.O. sind zu beachten.
  • Die Wählbarkeitsbedingungen müssen spätestens am Wahltag erfüllt sein (Art. 99 I.G.O.)

Einreichung der Kandidaturen

  • Art. 115 I.G.O.: Kandidaturen müssen spätestens am 26. Februar 2025 um Mitternacht per E-Mail bei Frau de Leu de Cecil (edldc@snps.be) eingereicht werden.
  • Art. 116 I.G.O.: Bei Streitigkeiten über die Regelmäßigkeit der Kandidatur oder die Wählbarkeit eines Kandidaten entscheidet der S.N./PN unter Mitwirkung des Verantwortlichen des Juristischen Dienstes nach Stellungnahme des Präsidenten der Schiedskommission.

Die Satzung und die Geschäftsordnung der NGPS sind für die Wahlverfahren verbindlich.

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