Steuerbescheinigungen 2026
Liebe Mitglieder,
Die SNPS informiert Sie.
Der Frühling steht vor der Tür, was bedeutet, dass es wieder Zeit ist, Ihre jährliche Steuererklärung auszufüllen. Einige Bürger erhalten automatisch einen Vorschlag für eine vereinfachte Steuererklärung per Post, während andere eine Steuerbescheinigung benötigen, um ihre Erklärung korrekt auszufüllen. Der FÖD Pensionen empfiehlt Ihnen, rechtzeitig zu prüfen, welche Unterlagen Sie benötigen, und die untenstehenden Anweisungen sorgfältig zu befolgen.
Steuerbescheinigungen: Einkünfte 2025 – Steuerjahr 2026
Wie jedes Jahr haben wir die Steuerdaten der Pensionierten an den FÖD Finanzen übermittelt, damit dieser die Steuererklärungen vorbereiten kann.
In Belgien benötigen Pensionierte – mit wenigen Ausnahmen – ihre Steuerbescheinigung nicht, da der FÖD Finanzen bereits über die erforderlichen Daten zur Erstellung der Steuererklärung verfügt. Fast alle Pensionierten (mehr als 99 %) können ihre Steuerbescheinigung spätestens ab Mitte März 2026 online auf www.mypension.be
sowie in ihrer eBox einsehen.
Im Ausland erhalten Pensionierte, die ihre E-Mail-Adresse auf mypension.be bestätigt haben, ausschließlich eine digitale Version ihrer Steuerbescheinigung in ihrem Online-Pensionsdossier auf mypension.be.
Wir versenden automatisch eine Steuerbescheinigung per Post an:
• Pensionierte mit Wohnsitz in Belgien, die ihre Steuererklärung in Papierform einreichen;
• Pensionierte mit Wohnsitz im Ausland, die keine digitalen Kunden sind;
• Verwalter;
• Überlebende Ehepartner (oder gesetzlich Zusammenwohnende) von im Jahr 2025 verstorbenen Pensionierten;
• Erben.
Andere Pensionierte, die eine Papierversion wünschen, können diese ab Mitte April 2026 beantragen.
Info-Website FÖD Pensionen
NSPV SEKTOR PENSIONIERTE (N)
Romboutsstraat 1/011 – 1932 ZAVENTEM
Tel.: 02/644.65.00 – Fax: 02/644.67.93
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